Progressionsvorbehalt

Bei geschlossenen Fonds kommt es vor, daß Erträge dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegen.

Hierbei wird die Einkommensteuer folgendermaßen errechnet:

1. Die unter Progressionsvorbehalt stehenden Einkünfte werden zum steuerpflichtigen Einkommen addiert.
2. Feststellung des Steuersatzes, der für dieses Gesamteinkommen anfallen würde.
3. Der so festgestellte Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen angewendet – die unter Progressionsvorbehalt stehenden Einkünfte selbst werden nicht besteuert.

Steuerbegünstigte bzw. nahezu steuerfreie Energie-Fonds finden Sie hier: Vergleich Fonds Energie