Platzierungsgarantie

Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung, daß das Eigenkapital eines geschlossenen Fonds vollständig einbezahlt wird, damit die vorgesehenen Investitionen durchgeführt werden können.

Der Garantiegeber (Initiator oder verbundenes Unternehmen) muß bei nicht rechtzeitigem Einwerben der Anlegergelder die fehlende Summe aus Eigenmitteln oder durch Finanzierung aufbringen.

Wie bei Garantien generell, hängt deren Sicherheit von  der Bonität der Garantiegeber ab.