Erbschaftsteuer
Gewerbliche Beteiligungen in Form von geschlossenen Fonds bieten Vorteile bei der Erbschaftsteuer, da evtl. zusätzliche Freibeträge und ein Bewertungsabschlag angesetzt werden können.
Die Erträge vieler Energie-Fonds können schon zu Lebzeiten sehr steuergünstig vereinnahmt werden: