Belegenheitsprinzip
Nach dem Belegenheitsprinzip müssen Erträge geschlossener Fonds in dem Land versteuert werden, in dem die Investitionsobjekte liegen – bei US-Ölfonds also in USA.
Wegen niedriger Steuersätze, ggf. hoher Freibeträge im Belegenheitsland und sonstiger günstiger Steuergesetze ergeben sich auf diese Weise oft hohe Steuervorteile.
Renditestarke und steuerbegünstigte Energie-Fonds finden Sie hier: Vergleich Energie-Fonds